Vertretung

 

Neben den geschilderten Angeboten übernehme ich auch rechtliche  Vertretungen im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich; dies hängt jedoch stark von der jeweiligen Belastungssituation und der daraus resultierenden Arbeitskapazität ab. Bitte haben Sie also Verständnis dafür, dass ich grundsätzlich immer nur eine Vertretung zur Zeit annehme und dies auch nur in ausgewählten Fällen.

Grundsätzlich bin ich bei allen Landes- und Oberlandesgerichten in Deutschland zugelassen und darf Sie dort vertreten.

Sollten Sie also eine Einzelvertretung wünschen, kontaktieren Sie mich über meine allgemeinen Kontaktkanäle und ich höre mir Ihr Anliegen gerne an. Sofern Kapazitäten frei sind, entscheide ich im Einzelfall unverzüglich, ob ich Ihre Vertretung übernehme. Anderenfalls kann ich Ihnen regelmäßig Empfehlungen zu einzelnen Berufskolleg(inn)en geben und Sie an eine /einen geeignete(n) Anwältin / Anwalt weitervermitteln . 

Sollte ich mich zur Übernahme Ihres Mandates entschieden haben, komme ich gerne zu Ihnen nach Hause, oder wir treffen uns an einem neutralen Ort, um die notwendigen Dinge persönlich zu erledigen bzw. zu besprechen. Das meiste lässt sich heute selbstverständlich auch über Fernkommunikation (einschließlich Skype) erledigen.

Bitte beachten Sie aber auch, dass die Annahme bzw. Durchführung einer telefonischen Beratung nicht zu einem Mandat in dieser Sache führt. Hierfür ist ein separater Vertrag (i.d.R. eine unterzeichnete Vollmachtserklärung) erforderlich!

Rechtliche Vertretung

Sie erreichen mich zu den üblichen Bürozeiten telefonisch oder per Email. 

Bitte beachten Sie: Mit der telefonischen Beratung kommt kein Mandat zustande!

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