Über mich

„Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten.“

Johann Wolfgang von Goethe

Selbstständiger Rechtsanwalt seit 1998

Seit über 25 Jahren setze ich mich für das Recht meiner Mandanten ein. Meine Rechtskenntnisse: Strafverteidigung, Familienrecht, Medizinrecht, Verkehrs-recht, privates Baurecht und natürlich allgemeines Zivilrecht. Seit August 2020 wurde ich unter Berufung in das Richterverhältnis als ehrenamtlicher Richter zum Schleswig-Holsteinischen Anwaltsgericht ernannt.

 

Privat lebe ich mit meiner Frau Stefanie und unserm Hund Pino in einem kleinen Örtchen in der Nähe von Schwarzenbek im Grünen und wir mögen das „Landleben“ sehr.

Zu meinen bevorzugten Hobbys gehört schon seit meinem 16. Lebensjahr das Motorradfahren. Viele Jahre musste ich aus Zeitgründen hierauf verzichten, bis ich mir dann irgendwann einfach die Zeit dafür genommen habe. Seit dem brennt mein Herz für unsere Harley. Daher habe ich auch immer ein offenes Ohr für die rechtlichen Probleme von Harley-Fahrern (aber grundsätzlich gilt natürlich auch bei mir: „All bikers welcome!“)

Bisherige Tätigkeits- und Interessensschwerpunkte

Strafrecht

Sie wurden verhaftet? Die Polizei will Ihre Wohnung durchsuchen? Oder Sie haben einen Verkehrsunfall mit Verletzten Verursacht?

Familienrecht

Wollen sie wissen, wieviel Unterhalt Ihnen zusteht? Ihnen wurde ein Scheidungsantrag zugestellt? Sie benötigen einen Verfahrensbeistand?

Verkehrsrecht

Mal wider geblitzt worden? Die Ampel war höchstens „dunkelgelb“? Sie hatten einen Unfall und niemand will zahlen?

Privates Baurecht

Häuslebauer aber der Bauträger ist pleite? Auf Ihrer Baustelle herrscht Baustop? Das Haus ist „fertig“, aber nichts funktioniert wie es soll? Was sind Baumängel?

Medizinrecht

Sie wurden ärztlich behandelt – aber leider falsch? In Ihrer Arztkostenrechnung tauchen Behandlungen auf, die Sie nie erhalten haben? Sie sind Arzt und werden wegen eines Behandlungsfehlers verklagt, haben aber alles nach Lehrbuch gemacht? 

Allgemeines Zivilrecht

Kaufverträge? Werkverträge? Mängeleinrede? Mahnungen? Ihr Schuldner zahlt nicht? Ihr Nahchbar fällt einen Baum – der Baum fällt auf Ihr Haus?

Beruflicher Werdegang

  • 1994 – 1995 15 Monate Wehrdienst
  • 1988 – 1995 Studium der Rechtswissenschaften an der Phillipps-Universität zu Marburg
  • 1995 1. Staatsexamen
  • 1995 – 1997 Referendariat am LG Siegen sowie in der Kanzlei Fischer & Coll. Hamburg
  • 1997 2. Staatsexamen
  • 1998 Gründung der eigenen Kanzlei in Schwarzenbek
  • ca. 2002 Erweiterung der Kanzlei in Bürogemeinschaft Stimper & Thater
  • ca. 2005 Erweiterung der Kanzlei in Bürogemeinschaft Stimper, Thater & Fehse
  • 2008 Zusammenschluss mit der Kanzlei Rossa, Vilmar & Hillrichs zu der Sozietät Rossa, Vilmar, Hillrichs & Stimper
  • 2019 Kanzlei Peter Stimper, Rückblick auf 20 Jahre Berufstätigkeit: als Strafverteidiger, im Familienrecht, Medizinrecht, Verkehrsrecht und priv. Baurecht

Mitgliedschaften und ehrenamtliche Tätigkeiten:

  • Mitglied im Deutschen AnwaltVerein
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Strafverteidiger
  • 2010 – 2019   1. Vorsitzender des TSV Schwarzenbek v. 1899 eV
  • Mehrere Jahre Vorstandsmitglied im Förderverein der freiw. Feuerwehr Schwarzenbek
  • Ab 08/20 ehrenamtlicher Richter beim Schleswig-Holsteinischen Anwaltsgericht

Meine Philosophie

1.

Streitvermeidung

Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass man sich bemühen sollte, eine gerichtliche Auseinandersetzung durch Vergleichsgespräche zu vermeiden. Man muss wissen, dass der/die Richter/Richterin  gem. § 278 ZPO ohnehin verpflichtet ist, ein gerichtlich anhängiges Verfahren möglichst gütlich zu regeln; dort heißt es nämlich: „(1) Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein.“ Demgemäß enden auch sehr viele Verfahren nicht mit einem Urteil, sondern mit einem Vergleich. Allerdings sind die Kosten dann meistens schon deutlich höher geworden und unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit wäre derselbe Vergleich in einem viel früheren Stadium wesentlich sinnvoller gewesen.

Oft brauchen die Menschen aber erst einmal die eindringliche Zurede eines Richters, um den Sinn und Nutzen eines Vergleiches einzusehen, weil sie zuvor möglicherweise von den Eingebungen Dritter (möglicherweise auch von ihrem Anwalt) zu ihrem rechthaberischen Standpunkt verleitet wurden.

Ich versuche hingegen meinen Mandanten von Anfang an ein möglichst realistisches Bild von ihrem Rechtsstreit und ihren Erfolgsaussichten zu vermitteln, auch wenn dies manchmal eine ungeliebte oder unbequeme Wahrheit ist.

2.

„Si vis pacem, para bellum!“

Dies ist ein lateinisches Sprichwort, welches schon auf Platon zurückgeht und bedeutet: „Wenn du den Frieden willst, bereite den Krieg vor!“

Wenn man also schon einmal verklagt wird oder zur Klage gezwungen ist, dann ist die Vorbereitung auf eine harte Auseinandersetzung der Schlüssel zu einem guten Vergleich. Und so sollte man auch an jede gerichtliche Auseinandersetzung herangehen.

Wussten Sie schon, dass auch in der asiatischen Kultur das Ziel einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht das Urteil, sondern vorrangig der Vergleich ist?! Denn nur so können beide Seiten „ihr Gesicht wahren“ und auch über den Streit hinaus weiter existieren. Durchaus eine weise Sichtweise. Aber zur Vorbereitung eines „guten“ Vergleiches gehört die harte und ernstgemeinte Vorbereitung des „Krieges“!     

Dies sind also meine beiden Philosophien, welche sich auf den ersten Blick zu widersprechen scheinen, bei genauerem Hinsehen aber sehr gut zueinander passen und sich in den letzten 20 Jahren auch schon oft bewährt haben!

Wahrnehmung ist immer subjektiv und niemals objektiv…hier ein schönes Beispiel dafür, über die Tätigkeiten eines Anwalts:

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