Heute geht es (noch) nicht um ein Urteil, sondern um ein wohl zu erwartendes Gerichtsverfahren, dessen Thema allerdings für die meisten recht interessant sein dürfte. Da aber ein Rechtsstreit zu erwarten ist, erlaube ich mir hier heute schon auf diese Auseinandersetzung und die rechtliche Problematik hinzuweisen.

Ein zunächst recht verwunderlich anmutender Streit bahnt sich in Frankfurt an. Stein des Anstoßes ist ein Schild, welches am „Frankfurter Römer“ seit Jahren aufgehängt ist. Auf diesem Schild ist folgender Text zu lesen:   

„Respekt!

Kein Platz für Rassismus

www.respekt.tv

Nun hat wohl die AfD – Fraktion über die Kölner Kanzlei Höcker Rechtsanwälte eine Abmahnung an das Frankfurter Rathaus verschicken lassen, mit der Aufforderung, dieses Schild abzuhängen und eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben.

Die Begründung dieser Abmahnung stützt sich wohl im Wesentlichen auf die auf dem Schild angebrachte Internetadresse. Hier handelt es sich um die im Jahr 2006 gegründete Frankfurter „Respekt!“-Initiative. Diese wird von zahlreichen Prominenten unterstützt. Ihre Schilder hängen an diversen Orten im Bundesgebiet, z.B. auch an der Frankfurter Commerzbank-Arena. Am Eingang des Römer wurde das Objekt wohl vor mehr als fünf Jahren angebracht.

Die Abmahnung der Anwaltskanzlei stützt sich im wesentlichen zur Begründung darauf, dass sich sowohl die Initiative als auch die IG Metall als offizieller Partner der „Respekt!“-Aktion „offen und ausdrücklich“ gegen die AfD positionierten. „Indem Sie nunmehr im Rathaus demonstrativ das Schild der AfD-kritischen Initiative aufhängen, verstoßen Sie gegen die Grundsätze der staatlichen Neutralität“, soll es dort heißen.

Man darf hier sicherlich gespannt sein, wie sich dieser Rechtsstreit weiter entwickelt. Das Frankfurter Rathaus hatte wohl bis Dienstag Zeit, das Schild abzuhängen und die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei der Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann wohl schon in einem Interview erklärt haben soll:  „Das Schild bleibt! Ich werde die verlangte Unterlassungserklärung unter Garantie nicht unterzeichnen!“

Es bleibt also abzuwarten, ob die AfD ihre Drohung wahrmacht und konsequenter Weise ein gerichtliches Verfahren einleitet und wie sich dann die Justiz zu dieser Frage positioniert. Egal wie diese Entscheidung dann ausfällt, es dürfte mit dem Unmut der jeweils unterlegenen Partei zu rechnen sein, denn eine solche Entscheidung könnte wegweisenden und somit auch politischen Charakter haben.

Im Ergebnis dürfte dieses Schild einen mutigen Schritt der Frankfurter Verwaltung darstellen, in dem Versuch sich in der heutigen Zeit klar zu positionieren, aber der gewählte Rechtsweg der AfD könnte sich als ein noch „mutigerer Schritt“ erweisen.

Sobald mir neue Erkenntnisse über einen folgenden gerichtlichen Streit oder dessen Ausgang vorliegen, werde ich an dieser Stelle auch jenen veröffentlichen bzw. besprechen.

Wer sich näher mit der Auseinandersetzung beschäftigen will, findet die Informationen unter nachfolgendem Link: 

Neutralitätsgebot verletzt?: AfD geht gegen Antirassismus-Schild am Frankfurter Rathaus vor. In: Legal Tribune Online, 05.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39095/ (abgerufen am: 14.12.2019 )